Das Wichtigste in Kürze:
- Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient:innen von der Kasse bezahlt bekommen.
- Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
- Für die Fahrt zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen gibt es keine Verordnung des Arztes. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
- Patient:innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.
Die Krankenkassen übernehmen entsprechend die Kosten für Fahrten
- zur Dialyse,
- zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie sowie
- zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmefällen – vor allem, wenn Sie
- sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen und die Beförderung zur Vermeidung von Schäden an Leib und Leben unerlässlich ist,
- zwar keinen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „BI“ oder „H“ haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.