Das Wichtigste in Kürze:

  • Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient:innen von der Kasse bezahlt bekommen.
  • Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
  • Für die Fahrt zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen gibt es keine Verordnung des Arztes. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Patient:innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.

Die Krankenkassen  übernehmen entsprechend die Kosten für Fahrten

  • zur Dialyse,
  • zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie sowie
  • zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmefällen – vor allem, wenn Sie
    • sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen und die Beförderung zur Vermeidung von Schäden an Leib und Leben unerlässlich ist,
    • zwar keinen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „BI“ oder „H“ haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.