Krankentransport auf Rezept

Wer krank oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit für den Weg in die behandelnde Praxis, ins Krankenhaus oder zur Reha-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Übernahme der Kosten für eine Patientenbeförderung eng geregelt. Ärzte dürfen Krankentransporte nur verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Wir sind für sie da, wenn Sie aus medizinischen Gründen auf ein Taxi angewiesen sind. Es ist ganz leicht, eine Krankenfahrt zu buchen. Dazu müssen Sie lediglich zum Telefon greifen und uns anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

  • Wir benötigen die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem behandelnden Arzt.
  • Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, rechnen wir die Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Der Weg zum Arzt, zur Dialyse, zu Routineuntersuchungen oder zur Tagespflege ist für jene Menschen, die pflegebedürftig sind, sehr beschwerlich.

Wir benötigen für die Abrechnung die Daten Ihrer Krankenkasse, Ihre vollständigen Namen mit der Anschrift und dem Geburtsdatum. In einigen Fällen ist die Kopie des Befreiungsausweises notwendig. Ferner benötigen wir Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf dem Abrechnungsbeleg. Außerdem sind ein Krankenbeförderungsschein sowie eine ärztliche Verordnung notwendig.