Krankenkassen Abrechnung

Für Krankentransporte übernehmen wir die komplette Abrechnung von Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekassen und sonstigen Sozialversicherungsträgern.

  • Wir benötigen die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem behandelnden Arzt.
  • Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, rechnen wir die Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Krankenfahrt

In der Regel werden die Kosten für Krankenfahrten bei folgenden Leistungen übernommen:

  1. Fahrten zu einer stationär erbrachten Leistung.
  2. Fahrten zu einer vor- oder nachstationär erbrachten Leistung, wenn dadurch eine vollstationäre oder teilstationäre Behandlung vermieden werden kann.
  3. Fahrten zu einer ambulanten Operation, wenn dadurch eine vollstationäre oder teilstationäre Behandlung vermieden werden kann.

Krankenfahrten mit dem Taxi

Im Gegensatz zu einem Krankentransport, wird bei einer Krankenfahrt grundsätzlich keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigt. Ob Sie eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport verordnet bekommen, entscheidet Ihr Arzt. So kann beispielsweise die Krankenfahrt auch in einem Taxi oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

Bei einer Krankenbeförderung mit dem Taxi werden Sie von zuhause an Ihrer Wohnungstür abgeholt. Der Fahrer begleitet Sie und hilft Ihnen die Gehstrecken zu Ihrem Zielort zu bewältigen.

Damit Sie die Kosten für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, benötigen Sie in der Regel eine Verordnung Ihres Hausarztes. Dieser kann einen Krankentransport verordnen, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung notwendig ist oder wenn Sie eine bestimmte Einrichtung im Krankentransportwagen benötigen. Brauchen Sie keine medizinische Betreuung während der Fahrt, wird Ihnen Ihr Arzt eine Krankenfahrt verordnen